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Willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwältin Serina Schütte

 

 

Trennung, Scheidung oder Erbfall – ich helfe Ihnen, rechtlich den Überblick zu behalten.

Im Falle einer Trennung, Scheidung oder in einem ein Erbfall ist die emotionale Belastung sehr hoch. Gerade dann brauchen Sie Klarheit und Rückhalt.

Ich berate und vertrete Sie in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht mit dem Ziel, tragfähige und rechtssichere Lösungen zu finden. Dabei benenne ich klar, was rechtlich möglich und durchsetzbar ist – aber auch, was nicht.

Sie bekommen bei mir eine realistische Einschätzung Ihrer Situation, eine klare Strategie für das weitere Vorgehen und auch das Gefühl gehört und verstanden zu werden.

Meine Schwerpunkte

    • Familienrecht, insbesondere Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht
    • Erbrecht, z. B. Testamente, Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen
    • Ergänzend: Allgemeines Zivilrecht und Verkehrsrecht

Wenn Sie eine rechtliche Einschätzung benötigen oder ein konkretes Problem klären möchten, vereinbaren Sie gern einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch unter 033 434 / 15 2 16 oder mail@serinaschuette.de.

Zur Person

Zur Person

Ich bin Rechtsanwältin Serina Schütte und nun schon bereits seit vielen Jahren anwaltlich in meiner eigenen Kanzlei tätig.

Mein Schwerpunkt liegt im Familienrecht, insbesondere bei Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite und stärke ich Mandantinnen und Mandanten in Situationen, die rechtlich sehr komplex und persönlich oft sehr belastend sind.

Daneben berate ich im Erbrecht, etwa bei der Gestaltung von Testamenten oder bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen und Erbauseinandersetzungen. Mein Ziel ist dabei immer eine rechtlich saubere und zugleich praktikable Lösung.

Mir ist wichtig, verständlich zu beraten und offen über Chancen, Risiken und Kosten zu sprechen. Ich arbeite strukturiert, direkt und ohne unnötige Eskalation – setze Ihre Interessen aber konsequent und unnachgiebig durch, wenn es erforderlich ist.

Sie erhalten in jedem Fall eine persönliche und verlässliche rechtliche Betreuung und Beratung und können mich stets schnell und gut erreichen.

 

Rechtsgebiete
Familienrecht

Im Familienrecht geht es nicht nur um Paragraphen, sondern um sehr persönliche Lebenssituationen. Trennung und Scheidung werfen zahlreiche Fragen auf, die rechtlich geklärt werden müssen – oft unter Zeitdruck und emotionaler Belastung.

Ich unterstütze Sie unter anderem bei:

    • Scheidung, einvernehmlich oder streitig
    • Kindes- Trennungs- und Ehegattenunterhalt
    • Sorge- und Umgangsrecht
    • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
    • Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen

Ziel meiner Arbeit ist es, Ihre rechtliche Position klar herauszuarbeiten und Lösungen zu finden, die auch langfristig tragfähig sind.

Erbrecht

Das Erbrecht berührt häufig familiäre Spannungen, insbesondere dann, wenn Regelungen fehlen oder unklar sind. Eine frühzeitige Beratung kann spätere Konflikte vermeiden – im Streitfall ist eine klare rechtliche Linie entscheidend.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:

    • Testamenten und Erbverträgen
    • Pflichtteilsansprüchen
    • Erbauseinandersetzungen
    • Vorsorgeregelungen wie Vollmachten und Patientenverfügungen

Dabei steht im Vordergrund, rechtssichere Lösungen zu schaffen und unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden, ohne berechtigte Ansprüche aus dem Blick zu verlieren.

Zivilrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Ergänzend zu meinen Schwerpunkten berate und vertrete ich Sie auch in ausgewählten zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei vertraglichen Streitigkeiten oder nach Verkehrsunfällen.

Kosten

Kosten

Mir ist wichtig, die Kosten für Sie transparent zu halten. Bereits vor einer Beauftragung informiere ich Sie darüber, welche Kosten voraussichtlich entstehen.
Ein Gespräch über die Kosten ist selbstverständlich kostenlos. Sie können mich hierfür gern unverbindlich anrufen.

Staatliche Unterstützung

Wenn Sie die Kosten für anwaltliche Hilfe nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit staatlicher Unterstützung:

    • Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeiten
    • Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren

Dies gilt insbesondere für zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche, sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Angelegenheiten, eingeschränkt auch im Strafrecht. Über diese Möglichkeiten bin ich verpflichtet, Sie zu informieren.

Beratungshilfe

Voraussetzung für Beratungshilfe sind die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Diese müssen offengelegt werden.
Bei Bewilligung erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, der beim Amtsgericht beantragt wird. Der Eigenanteil beträgt 15,00 €. Die übrigen Kosten werden über die Staatskasse abgerechnet.

Ablauf:

    • Antragsformular herunterladen
    • Ausfüllen und Einkommensnachweise beifügen
    • Antrag beim Amtsgericht einreichen
    • Mit dem Beratungshilfeschein zum Anwalt gehen

Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kommt in Betracht, wenn Sie die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht tragen können und das Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten hat. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier. Wird sie bewilligt, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten sowie die Gebühren Ihres eigenen Rechtsanwalts.

Kostenerstattung durch den Gegner

In vielen Fällen muss der Gegner die Anwalts- und Prozesskosten tragen, etwa wenn Sie einen Rechtsstreit gewinnen oder Schadensersatz bzw. Verzugsschäden geltend machen. Auch hier gilt: Ein Verfahren sollte ohnehin nur geführt werden, wenn die Erfolgsaussichten stimmen.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann diese die Kosten übernehmen. Die genauen Leistungen hängen von den Versicherungsbedingungen ab, insbesondere von Selbstbeteiligung und versicherten Bereichen.
In der Regel übernehme ich die Deckungsanfrage bei der Versicherung kostenfrei – fragen Sie im Zweifel nach.

Abrechnung ohne Kostenübernahme

Liegt keine staatliche Unterstützung vor, erstattet der Gegner die Kosten nicht und besteht kein Versicherungsschutz, rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert. Über die Kosten informiere ich Sie bereits im Vorfeld.

Kontakt

Sie können mich kontaktieren unter

Serina Schütte
Rechtsanwältin

Friedrichstr. 41
15378 Hennickendorf

Tel.: 033 434 / 15 2 16
Fax: 033 434 / 15 2 17

email: mail@serinaschuette.de
homepage: www.serinaschuette.de

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    Wenn gewünscht, führe ich mit Ihnen auch gerne Mandantengespräche per Videokonferenz!
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